Wie kann ich mein Kind anmelden?
Zur Anmeldung an die Musikschule verwenden Sie bitten den "Ausbildungsvertrag".
Dieser ist eine Vormerkung und wird erst gültig, wenn für den angemeldeten Unterricht ein entsprechender Platz frei ist und Einigung über Unterrichtseinheit, -tag und -zeit mit der jeweiligen Lehrkraft abgeklärt wurde.
Ich wohne in einer Gemeinde, die nicht im Gemeindeverband liegt.
Die dem Musikschulverband angehörigen Gemeinden finanzieren die Ausbildung der auf dem Gemeindegebiet ansässigen Familienmitglieder mit.
Auswärtige Schülerinnen und Schüler müssen daher den Gemeindeanteil selbst tragen. Sie können aber in der Heimatgemeinde um Refundierung ansuchen. Auf entsprechende Anfrage senden wir Ihnen eine Kostenaufstellung gerne zu.
Wieviel kostet der Unterricht an der Musikschule?
Die Kosten für den Musikschulunterricht entnehmen Sie unseren Schulgeldtarifen.
Grundsätzlich findet Unterricht einmal pro Woche in Einzelunterricht zu 30, 40 oder 50 Minuten oder in Gruppenunterricht statt.
Schulgelder
Die Höhe des Schulgelds wird jährlich nach den Semesterferien von der Verbandsversammlung für das jeweils folgende Schuljahr beschlossen und um den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindexes erhöht.
Der für die Zahlungspflichtigen zu zahlende Tarif ist etwa 30% der tatsächlichen Unterrichtskosten. Das Land NÖ und die Gemeinden des Gemeindeverbands tragen die restlichen Kosten.